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Allgemeine Reise- und Zusatzbedingungen

Diese Reisebedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden,
regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Elke Janke Reisen GmbH.
Sie gelten ergänzend zu den §§ 651a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Anmeldung, Reisebestätigung
Zahlung
Leistungen und Preisänderungen
Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
Leistungsstörungen durch höhere Gewalt
Haftung des Reiseveranstalters
Beschränkung der Haftung
Gewährleistung
Mitwirkungspflicht
Rückbestätigung im Ausland
Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Versicherungen
Gerichtsstand

Anmeldung, Reisebestätigung

Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Dieser Reisevertrag wird verbindlich, wenn der Veranstalter Reisebuchung und -preis gegenüber dem Reisenden oder seinem Beauftragten schriftlich bestätigt.

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Zahlung

Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20 %, maximal aber 260,00 Euro pro Person, zu leisten. Die Anzahlung ist sofort, der Restbetrag drei Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Unterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung zugesandt oder auf Wunsch gegen Zahlung im Reisebüro ausgehändigt. Sollte die Zahlung bis 10 Tage vor Reiseantritt nicht vorliegen, ist das Reisebüro berechtigt, die Unterlagen per Nachnahme zuzusenden. Für Linienflüge, bei denen die Tickets sofort ausgestellt werden müssen, ist der Flugpreis sofort fällig. Die Linienflugtickets werden nach Zahlungseingang unverzüglich per Einschreiben zugesandt. Die hierfür anfallenden Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.

wichtig:

Auch die für Überweisungen aus dem Ausland anfallenden Bankgebühren (eigene, wie fremde) gehen zu Lasten des Kunden. Uns belastete Gebühren werden nachberechnet.

Leistungen und Preisänderungen

Für Umfang und Art der gegenseitigen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Abbildungen des Prospektes, sowie die Preise der beiliegenden Preisliste, die für den Reisezeitraum gültig sind. Tarifanhebungen oder Preiserhöhungen von vermittelten Flügen werden an den Kunden weiter belastet.

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Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden

Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die dadurch verursachte Entschädigung wird pauschaliert und beträgt je angemeldetem Teilnehmer:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,
mindestens jedoch 30 Euro
29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
7 bis 1 Tag  vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
Bei Nichterscheinen und Stornierung am Reisetag wird der volle Reisepreis erhoben. Kurzfristangebote und Linienflüge unterliegen gesonderten Storno- und Umbuchungsbedingungen und werden entsprechend den jeweiligen Tarifbedingungen abgerechnet.
 
Für Umbuchungen werden die gleichen Gebühren wie für Stornierungen berechnet. Dies gilt nicht bei Umbuchungs- wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Es wird versucht eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden.

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Leistungsstörungen durch höhere Gewalt

Beide Vertragsparteien können den Vertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und das bei Vertragsabschluß nicht voraussehbar war. Dasselbe Recht gilt im Falle von Streik und/oder Aussperrung, soweit der Veranstalter das nicht zu vertreten hat.

Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitungen, sorgfältige Auswahl und Überwachung, Richtigkeit der Leistungsbe- schreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reise- leistung. Eine Haftung unsererseits bleibt ausgeschlossen im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalls der Reise durch höhere Gewalt und sonstige, von uns nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
 
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser die Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter als Vermittler Fremdleistungen. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungs- bestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugängig gemacht werden.

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Beschränkung der Haftung

Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Mietwagen usw.) und die in den Reisebeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
 
Wir haften nicht für Reisen anderer Veranstalter, die Reisen in eigenem Namen und für eigene Rechnung veranstalten. Für diese Angebote sind wir nur vermittelndes Reisebüro. Es haftet jeweils der Veranstalter der Reisen gemäß seinen Reisebedingungen, die entweder im Prospekt abgedruckt sind oder bei uns zur Verfügung stehen.

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Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 
Beanstandungen sind unverzüglich der von uns unabhängigen örtlichen Kontaktperson bekanntzugeben. Diese Person ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen. Sie ist jedoch nicht befugt, für den Veranstalter irgendeine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben und ist nicht dessen Erfüllungsgehilfe.
 
Besonders wichtig:
 
Können geltend gemachte Mängel an Ort und Stelle nicht voll behoben werden, müssen etwaige Beanstandungen unverzüglich vom Ferienort aus bei dem zuständigen Büro des Veranstalters in Berlin telefonisch geltend gemacht werden. Unverzüglich dem Veranstalter bekannt gemachte Beanstandungen werden von diesem im Interesse einer vertragsrichtigen Regelung sofort bearbeitet. Falls eine Beanstandung nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt dem Veranstalter mitgeteilt wird und ihm dadurch die Möglichkeit einer Schadens- und Mängelbeseitigung ganz oder teilweise genommen wird, kann der Veranstalter bei schuldhafter Unterlassung der Anzeige eine Haftung ausschließen.

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Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

Rückbestätigung im Ausland

Der Passagier muß sich den Rückflug im Ausland frühestens drei Werktage, spätestens einen Werktag vor dem ausgedruckten Rückflugtag rückbestätigen lassen. Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit hingewiesen, daß die Flugzeiten bei Charter- wie auch bei Linien- und Sonderflügen nachträglich geändert werden können. Versäumt der Passagier den Rückflugtermin mangels ordnungs- gemäßer Rückbestätigung, so ist die Leistung ersatzlos verfallen.

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Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum schriftlich bei ELKE JANKE REISEN GmbH, Klaustaler Str. 5, 13187 Berlin geltend zu machen. Alle Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körper- verletzung oder Tötung des Reisenden verjähren in drei Jahren.

Versicherungen

Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese muß zusammen mit der Buchung, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, abgeschlossen werden. Die Versicherung wird mit der Anzahlung in Rechnung gestellt.

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Gerichtsstand

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Reiseveranstalters. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Offenbach/Main vereinbart.

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