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Allgemeine Reise- und ZusatzbedingungenDiese Reisebedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden,
Anmeldung, Reisebestätigung Anmeldung, ReisebestätigungMit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Dieser Reisevertrag wird verbindlich, wenn der Veranstalter Reisebuchung und -preis gegenüber dem Reisenden oder seinem Beauftragten schriftlich bestätigt. ZahlungBei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20 %, maximal aber
260,00 Euro pro Person, zu leisten. Die Anzahlung ist sofort, der
Restbetrag drei Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Unterlagen
werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung zugesandt oder
auf Wunsch gegen Zahlung im Reisebüro ausgehändigt. Sollte die
Zahlung bis 10 Tage vor Reiseantritt nicht vorliegen, ist das
Reisebüro berechtigt, die Unterlagen per Nachnahme zuzusenden.
Für Linienflüge, bei denen die Tickets sofort ausgestellt werden
müssen, ist der Flugpreis sofort fällig. Die Linienflugtickets werden
nach Zahlungseingang unverzüglich per Einschreiben zugesandt. Die
hierfür anfallenden Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Leistungen und PreisänderungenFür Umfang und Art der gegenseitigen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Abbildungen des Prospektes, sowie die Preise der beiliegenden Preisliste, die für den Reisezeitraum gültig sind. Tarifanhebungen oder Preiserhöhungen von vermittelten Flügen werden an den Kunden weiter belastet. Rücktritt und Umbuchung durch den KundenDer Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die dadurch verursachte Entschädigung wird pauschaliert und beträgt je angemeldetem Teilnehmer:
Für Umbuchungen werden die gleichen Gebühren wie für Stornierungen berechnet. Dies gilt nicht bei Umbuchungs- wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Es wird versucht eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden. Leistungsstörungen durch höhere GewaltBeide Vertragsparteien können den Vertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und das bei Vertragsabschluß nicht voraussehbar war. Dasselbe Recht gilt im Falle von Streik und/oder Aussperrung, soweit der Veranstalter das nicht zu vertreten hat. Haftung des ReiseveranstaltersDer Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitungen,
sorgfältige Auswahl und Überwachung, Richtigkeit der Leistungsbe-
schreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reise-
leistung. Eine Haftung unsererseits bleibt ausgeschlossen im Falle
der Beeinträchtigung oder des Ausfalls der Reise durch höhere
Gewalt und sonstige, von uns nicht zu vertretende Umstände. Die
hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des
Reiseteilnehmers. Beschränkung der HaftungWir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Ausflüge, Mietwagen usw.) und die in den
Reisebeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
sind. GewährleistungWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit der Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,
oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. MitwirkungspflichtDer Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Rückbestätigung im AuslandDer Passagier muß sich den Rückflug im Ausland frühestens drei Werktage, spätestens einen Werktag vor dem ausgedruckten Rückflugtag rückbestätigen lassen. Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit hingewiesen, daß die Flugzeiten bei Charter- wie auch bei Linien- und Sonderflügen nachträglich geändert werden können. Versäumt der Passagier den Rückflugtermin mangels ordnungs- gemäßer Rückbestätigung, so ist die Leistung ersatzlos verfallen. Ausschluß von Ansprüchen und VerjährungAlle Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum schriftlich bei ELKE JANKE REISEN GmbH, Klaustaler Str. 5, 13187 Berlin geltend zu machen. Alle Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körper- verletzung oder Tötung des Reisenden verjähren in drei Jahren. VersicherungenZur eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese muß zusammen mit der Buchung, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, abgeschlossen werden. Die Versicherung wird mit der Anzahlung in Rechnung gestellt. GerichtsstandLeistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Reiseveranstalters. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Offenbach/Main vereinbart. |
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